Rechtsprechung
KG, 03.07.1961 - 1 W 865/61 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1868
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 588/80
Rechtliches Interesse an Todeserklärung
Diese Vorschrift hat der Bundesgerichtshof bisher in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, ein rechtliches Interesse könne nur angenommen werden, wenn schon zu Lebzeiten des Verschollenen begründete Rechtsbeziehungen des Antragstellers durch den Tod des Verschollenen gestaltet würden (BGHZ 4, 323, 326; 9, 111, 112; 44, 83, 86 m.w.N.; ebenso BayObLG MDR 1963, 924 und BayObLGZ 1958, 341, 345; KG NJW 1961, 1868, 1869; kritisch OLG Neustadt NJW 1961, 2351, 2352). - BGH, 03.06.1976 - V BLw 1/76
Erwerb des unmittelbaren Besitzes - Nutzung eines Flurstücks - Wille zur …
Dazu ist wiederum zu sagen, daß die angegebene Fundstelle ("NJW 1961 S. 1868") nicht stimmt und in der Behauptung, das Beschwerdegericht habe "einen versteckten Einigungsmangel und eine Anfechtung wegen Irrtums nicht erkannt" die Begründung einer Abweichung nicht erblickt werden kann. - BGH, 14.05.1965 - IV ZB 490/64
Rechtliches Interesse der Sozialversicherungsträger an Todeserklärung
Dem Bundessozialgericht ist auch darin beizutreten, daß das rechtliche Interesse an der Feststellung einer anderen Todeszeit eines Verschollenen nach § 33 a Abs. 1 VerschG, Art. 2 § 3 Abs. 1 VerschÄndG schutzwürdig sein kann (BSGE 12, 139, 146; ebenso KG NJW 1961, 1868, 1869).